Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 23.08.2006 – 4 A 2000.05
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2006:230806B4A2000.05.0
Tenor
Die Klageverfahren der Kläger zu 1 bis 4 werden abgetrennt und unter dem neuen Aktenzeichen BVerwG 4 A 2002.06 geführt. Das Verfahren BVerwG 4 A 2002.06 wird gemäß § 93a Abs. 1 VwGO ausgesetzt.
Gründe
In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle vom 4. November 2004 sind die Klagen von insgesamt 35 Personen anhängig. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren i.S.v. § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 20. Juli 2006 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO).
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).
Zitierte Vorschriften
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