Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 27.12.2004 – 4 A 1077.04
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:271204B4A1077.04.0
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Gründe
Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2004 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Für die Rücknahme der Klage ist von einer Kostenentscheidung abzusehen, weil diese Klage in Rechtsgemeinschaft mit dem Kläger zu 10 in dem Verfahren BVerwG 4 A 1006.04 erhoben wurde, so dass durch die Klagerücknahme keine Reduzierung des Gesamtstreitwertes im Verfahren BVerwG 4 A 1006.04 eingetreten ist.
Zitierte Vorschriften
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