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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 30.11.2004 – 4 A 1040.04

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2004:301104B4A1040.04.0

Tenor

1. Der Beschluss des Senats vom 2. November 2004 wird hinsichtlich der Festsetzung des Streitwertes geändert.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Klageverfahren vorläufig auf 120 000 € (8 x 15 000 €) festgesetzt.

Gründe

Die Änderung der Festsetzung des Streitwertes erfolgt von Amts wegen auf 120 000 € gemäß § 63 Abs. 3 GKG.

Zitierte Vorschriften

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