Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 30.11.2004 – 4 A 1040.04
- Spruchkörper
- 4. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2004:301104B4A1040.04.0
Tenor
1. Der Beschluss des Senats vom 2. November 2004 wird hinsichtlich der Festsetzung des Streitwertes geändert.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Klageverfahren vorläufig auf 120 000 € (8 x 15 000 €) festgesetzt.
Gründe
Die Änderung der Festsetzung des Streitwertes erfolgt von Amts wegen auf 120 000 € gemäß § 63 Abs. 3 GKG.
Zitierte Vorschriften
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