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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 06.07.2005 – 4 A 1022.04

Spruchkörper
4. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2005:060705B4A1022.04.0

Tenor

Das Verfahren wird gemäß § 93a Abs. 1 VwGO ausgesetzt.

Gründe

In dem Streit um den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld vom 13. August 2004 sind knapp 4 000 Klagen beim Bundesverwaltungsgericht erhoben worden, die in rund sechzig Verfahren mit jeweils eigenem Aktenzeichen zusammengefasst sind. Aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung sollen vorab Musterverfahren im Sinne von § 93a VwGO durchgeführt werden. Der Senat hat die Beteiligten aller Verfahren dazu mit Schreiben vom 28. April 2005 unter Darlegung der Einzelheiten angehört (§ 93a Abs. 1 Satz 2 VwGO).

Das vorliegende Verfahren eignet sich nicht als Musterverfahren und ist deshalb gemäß § 93a Abs. 1 Satz 1 VwGO auszusetzen. Die Verfahrensbeteiligten haben Einwendungen hiergegen nicht erhoben.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 93a Abs. 1 Satz 3 VwGO).

Zitierte Vorschriften

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