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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 25.10.2007 – 3 PKH 5.05

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2007:251007B3PKH5.05.0

Tenor

Der Senatsbeschluss über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung vom 19. September 2005 wird aufgehoben.

Gründe

Randnummer 1

Der Kläger ist mit der Ratenzahlung mehr als 3 Monate im Rückstand. Die Zahlungen wurden auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht aufgenommen.

Randnummer 2

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe wird deshalb gemäß § 166 VwGO, § 124 Ziff. 4 ZPO aufgehoben.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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