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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 20.05.2009 – 3 C 12.08

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2009:200509B3C12.08.0

Tenor

Das Revisionsverfahren wird bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Normenkontrollverfahren 2 BvL 8/07 und 2 BvL 9/07 ausgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Das Revisionsverfahren wird im Hinblick auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Normenkontrollverfahren 2 BvL 8/07 und 2 BvL 9/07 in entsprechender Anwendung von § 94 VwGO ausgesetzt. Mit seinen Beschlüssen vom 27. Juni 2007 hat das Verwaltungsgericht Darmstadt das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung der Frage angerufen, ob § 7 Abs. 1 Nr. 4 des Luftsicherheitsgesetzes vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Luftverkehrsgesetzes in der Fassung von Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) verfassungsgemäß ist. Das Bundesverfassungsgericht strebt an, über die genannten Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse noch in diesem Jahr zu entscheiden. Von dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine abschließende Klärung von auch für das vorliegende Revisionsverfahren maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu erwarten. Die Beteiligten sind zu der Aussetzung angehört worden; sie haben keine Einwendungen erhoben.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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