Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 13.10.2011 – 3 B 77/11, 3 B 77/11 (3 C 30/11)

Fahreignungsgutachten; ausländische EU-Fahrerlaubnis
Spruchkörper
3. Senat
Normenkette
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 3 Abs 1 StVG, § 46 FeV 2010

Gründe

Randnummer 1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Das erstrebte Revisionsverfahren kann dem Senat Gelegenheit geben, im Anschluss an sein Urteil vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 2.10 - (BVerwGE 137,10) unter anderem die Frage weiter zu klären, unter welchen Voraussetzungen ein nach der Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis erstelltes und der deutschen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegtes negatives Fahreignungsgutachten sie dazu berechtigt, dem Betroffenen das Recht abzuerkennen, von dieser Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen.

Randnummer 2

Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 3 B 77/11, 3 B 77/11 (3 C 30/11) entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten