Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 04.07.2013 – 3 B 66/12 (3 C 17/13)
Kammerrechtliche Berufsordnung; tierärztliche Zweitpraxis; Zustimmungserfordernis; Revisionszulassung
- Spruchkörper
- 3. Senat
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde des Klägers hat Erfolg. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage bieten, ob und unter welchen Voraussetzungen das in einer Kammersatzung (Berufsordnung) vorgesehene Zustimmungserfordernis zur Errichtung einer tierärztlichen Zweitpraxis mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.
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