Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht

BVerwG, Beschluss vom 14.06.2006 – 3 A 8.05

Spruchkörper
3. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerwG:2006:140606B3A8.05.0

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 862,05 € festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Es entspricht nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO billigem Ermessen, die Kosten der Beklagten aufzuerlegen, da sie die Klageforderung beglichen und sich dadurch in die Rolle der Unterlegenen begeben hat.

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerwG in 3 A 8.05 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten