Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 06.04.2005 – 3 A 1.05
- Spruchkörper
- 3. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:060405B3A1.05.0
Tenor
Die Verfahren werden eingestellt.
Gründe
Der Kläger hat seine Rechtsbehelfe vom 10. Februar 2005 gegen die Vollstreckung aus der Kostenrechnung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 2004, Az.: JB 143/04 (Kassenzeichen 1181 2009 1630) - aus dem Verfahren BVerwG 3 B 43.04 - mit Schriftsatz vom 1. April 2005 zurückgenommen. Die Verfahren sind deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen; Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.
Zitierte Vorschriften
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