Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 – 2 C 34.04
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Fundstelle
- BVerwGE 124, 356
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2005:241105U2C34.04.0
- Normenkette
- § 15 BBG; §§ 40, 41, 41 a BLV; Art. 33 Abs. 2 GG
Leitsatz
Sind bei dienstlichen Beurteilungen Richtwerte für die Notenvergabe vorgeschrieben, muss die jeweilige Vergleichsgruppe hinreichend groß und hinreichend homogen sein.
Die Gruppe der Sachbearbeiter des gehobenen Dienstes einer Fachabteilung einer Behörde genügt dem Homogenitätserfordernis, wenn die Beamten trotz unterschiedlicher Statusämter im Wesentlichen gleiche Dienstaufgaben wahrnehmen.
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Februar 2004 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens
Gründe
I / I
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