Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 28.05.2010 – 2 B 112/09 (2 C 26/10)
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Normenkette
- § 30 Abs. 1 BBesG, § 25 BesG TH, § 3 JubV TH
Gründe
Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, ob das Merkmal einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (§ 3 ThürJubVO i.V.m. § 30 Abs. 1 BBesG oder § 3 ThürJubVO, § 25 ThürBesG i.V.m. § 30 Abs. 1 BBesG) auch bei Mitwirkungshandlungen ohne dienstliche Verpflichtung im Rahmen eines erfolglos gebliebenen Anwerbeversuchs des Ministeriums für Staatssicherheit erfüllt ist.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 30 BBesG, § 25 ThürBesG, § 3 ThürJubVO
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