Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 – 2 A 3.07
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2008:310108B2A3.07.0
Tenor
Auf übereinstimmende Anträge der Beteiligten wird gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 251 ZPO das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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