Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 14.07.2011 – 10 B 8/11 (10 C 6/11)
Anschlussberufung gemäß § 127 Abs. 2 VwGO
- Spruchkörper
- 10. Senat
- Normenkette
- § 127 Abs. 2 VwGO
Gründe
Randnummer 1
Die mit am 17. Januar 2011 bei dem Berufungsgericht eingegangenem Telefax begründete Beschwerde der Beklagten ist zulässig und begründet.
Zitierte Vorschriften
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