Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 – 1 PKH 12.08
- Spruchkörper
- 1. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerwG:2009:170909B1PKH12.08.0
Tenor
1. Der Beschluss vom 30. Oktober 2008 wird geändert:
2. Dem Kläger wird ab Juni 2009 Prozesskostenhilfe ohne
3. Ratenzahlung bewilligt.
Gründe
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers haben sich seit Bewilligung der Prozesskostenhilfe soweit verschlechtert, dass der Kläger zur Ratenzahlung nicht mehr in der Lage ist (§ 120 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 ZPO).
Zitierte Vorschriften
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