Rechtsprechung · Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Beschluss vom 01.07.2011 – 1 B 5/11 (1 C 9/11)
Ehegattennachzug zu Deutschen; "hinkende" Ehe; Revisionszulassung
- Spruchkörper
- 1. Senat
Gründe
Randnummer 1
Die Beschwerde des Klägers ist zulässig und begründet.
Randnummer 2
Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Sie kann dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit geben, die Voraussetzungen für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem deutschen Staatsangehörigen gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG angesichts einer sogenannten "hinkenden" Ehe weiter zu klären.
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