Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 25.10.2018 – 2 BvR 883/17
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
- Spruchkörper
- 2. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181025.2bvr088317
- Normenkette
- § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerfG in 2 BvR 883/17 entschieden?“