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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 25.10.2018 – 2 BvR 883/17

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
2. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181025.2bvr088317
Normenkette
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.000 € (in Worten: zehntausend Euro) festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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