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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 13.07.2022 – 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20

Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht - Bezugnahme auf Begründung der eA-Ablehnung vom 23.06.2021 (2 BvR 2216/20, BVerfGE 158, 210)
Spruchkörper
2. Senat
Fundstelle
BVerfGE 162, 357
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rs20220713.2bvr221620
Normenkette
Art 23 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 1 EinhPatGÜbkG, Art 3 Abs 1 EinhPatGÜbkG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

Randnummer 1

Den Verfassungsbeschwerden bleibt aus den in dem Beschluss vom 23. Juni 2021 (BVerfGE 158, 210 <228 ff. Rn. 45 ff.> - Einheitliches Patentgericht II - eA) genannten Gründen der Erfolg versagt.

Randnummer 2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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