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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 30.06.2020 – 2 BvR 1935/19

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Spruchkörper
2. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200630.2bvr193519
Normenkette
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 10.000 (in Worten: zehntausend) Euro festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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