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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 23.05.2023 – 2 BvR 1866/17, 2 BvR 1314/18

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde- sowie im eA-Verfahren
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:rs20230523.2bvr186617
Normenkette
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Bevollmächtigten im Hauptsacheverfahren wird auf jeweils 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) und im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf 15.000 € (in Worten: fünfzehntausend Euro) festgesetzt.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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