Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 13.10.2010 – 2 BvR 1399/09, 2 BvR 1493/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
- Spruchkörper
- 2. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101013.2bvr139909
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerdeverfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BVerfG in 2 BvR 1399/09, 2 BvR 1493/09 entschieden?“