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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Prozesskostenhilfebeschluss vom 07.11.2019 – 2 BvR 1139/19

Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine Verfassungsbeschwerde mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung
Spruchkörper
2. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191107.2bvr113919
Normenkette
§ 90 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Mit seinem - isolierten - Prozesskostenhilfeantrag für eine Verfassungsbeschwerde will der Antragsteller ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen seine Mutter erzwingen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts zur Durchführung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist jedoch abzulehnen, weil weder dargetan noch sonst ersichtlich ist, dass der Antragsteller daran gehindert wäre, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen. Ausweislich der Antragsschrift ist er durchaus in der Lage, den Sachverhalt und seine Interessen darzustellen.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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