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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 22.12.2021 – 2 BvQ 103/21

Eilantrag mangels hinreichender Antragsbegründung erfolglos - unzureichender Vortrag zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Hauptsacheantrags
Spruchkörper
2. Senat 3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211222.2bvq010321
Normenkette
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag ist unzulässig. Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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