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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 12.07.2024 – 2 BvC 7/23

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240712.2bvc000723
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 2. Mai 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Auf das Schreiben des Beschwerdeführers vom 16. Mai 2024 hin hat der Senat das gesamte Vorbringen der Wahlprüfungsbeschwerde nebst Anlagen ungeachtet der Frage ihrer fristgerechten Einreichung gewürdigt. Anhaltspunkte für eine abweichende Bewertung haben sich daraus nicht ergeben. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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