Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschluss vom 24.09.2024 – 2 BvC 7/22
- Spruchkörper
- 2. Senat
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240924.2bvc000722
- Normenkette
- § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
Tenor
1. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
2. Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt.
Gründe
1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 6. August 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen der Beschwerdeführerin auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
2. Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen nach § 34a Abs. 3 BVerfGG nicht vorliegen.
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