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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 29.09.2025 – 2 BvC 5/25

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben - Versagung von PKH mangels Erfolgsaussichten
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2025:cs20250929.2bvc000525
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Wahlprüfungsbeschwerde aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 18. Juli 2025 genannten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Randnummer 2

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 18. Juli 2025 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen. Ob der Einspruch des Beschwerdeführers bereits aufgrund der fehlenden Einwilligung der Betreuerin des Beschwerdeführers in den Einspruch zurückgewiesen werden durfte, kann dabei dahinstehen.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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