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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 27.09.2024 – 2 BvC 43/23

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240927.2bvc004323
Normenkette
§ 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

Tenor

1. Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

2. Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 13. Juli 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Randnummer 2

2. Der Antrag auf Erstattung der notwendigen Auslagen wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen nach § 34a Abs. 3 BVerfGG nicht vorliegen.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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