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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Beschluss vom 22.03.2017 – 2 BvC 15/15

Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Spruchkörper
2. Senat
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2017:cs20170322.2bvc001515
Normenkette
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterinnen und Richter Voßkuhle, Huber, Hermanns, Müller, Kessal-Wulf, König und Maidowski wird als unzulässig verworfen.

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Dem Ablehnungsgesuch und der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 21. Februar 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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