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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 07.07.2020 – 1 BvR 828/20

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Ablehnung eines PKH-Antrags mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200707.1bvr082820
Normenkette
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Hauptsache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

2. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

3. Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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