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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 30.03.2013 – 1 BvR 642/13

Kammerbeschluss ohne Begründung: Haftung eines Kommanditisten für Steuerschulden einer KG
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
Normenkette
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Gründe

Randnummer 1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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