Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.03.2019 – 1 BvR 367/14
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
- Spruchkörper
- 1. Senat 3. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190314.1bvr036714
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
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