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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.03.2019 – 1 BvR 367/14

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Spruchkörper
1. Senat 3. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190314.1bvr036714
Normenkette
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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