Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.04.2013 – 1 BvR 2401/12
Nichtannahme ohne Begründung: Nichtänderung von § 5 Abs 1 S 3 GOZ durch die Verordnung zur Änderung der GOZ vom 05.12.2011
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 5 Abs 1 S 3 GOZ
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerfG in 1 BvR 2401/12 entschieden?“