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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.04.2013 – 1 BvR 2401/12

Nichtannahme ohne Begründung: Nichtänderung von § 5 Abs 1 S 3 GOZ durch die Verordnung zur Änderung der GOZ vom 05.12.2011
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
Normenkette
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 5 Abs 1 S 3 GOZ

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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