Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.01.2021 – 1 BvR 2356/20
Kammerbeschluss ohne Begründung: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf polizeiliche Befugnis zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle gem § 32 Abs 6 SOG ND nF erfolglos
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210111.1bvr235620
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 32 Abs 6 SOG ND vom 17.12.2019, § 32 Abs 7 SOG ND vom 20.05.2019
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Randnummer 1
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Randnummer 2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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