Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2024 – 1 BvR 2320/23

Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20240220.1bvr232023
Normenkette
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Das Ablehnungsgesuch gegen die zur Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerden berufenen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts wird als unzulässig verworfen.

Gründe

Randnummer 1

Das Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind. In einem solchen Fall sind die abgelehnten Richterinnen und Richter nicht von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch ausgeschlossen; es bedarf dann auch keiner vorherigen Einholung von dienstlichen Stellungnahmen (vgl. BVerfGE 153, 72 <73 Rn. 3>; stRspr). Das Geschlecht der zur Entscheidung berufenen Personen begründet für sich genommen noch nicht deren Voreingenommenheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. März 2023 - 1 BvR 2294/22 -, Rn. 1).

Randnummer 2

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvR 2320/23 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten