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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.10.2010 – 1 BvR 2301/10

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20101014.1bvr230110
Normenkette
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

Randnummer 1

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

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