Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 26.01.2022 – 1 BvR 2026/19
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fernsehmoderators zur Abwägung seiner Meinungs- und Kunstfreiheit mit den Persönlichkeitsrechten eines ausländischen Staatsoberhaupts
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220126.1bvr202619
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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