Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 11.10.2018 – 1 BvR 1984/17
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung: weltanschauliche Betätigung der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" nicht plausibel gemacht
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20181011.1bvr198417
- Normenkette
- Art 4 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil eine weltanschauliche Betätigung des Beschwerdeführers nicht plausibel gemacht wurde.
Gründe
Randnummer 1
Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Randnummer 2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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