Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.08.2010 – 1 BvR 1750/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unterlassung der Veröffentlichung von Lehrerbewertungen im Internet - spickmich.de
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100816.1bvr175009
- Normenkette
- Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1004 BGB, § 823 BGB, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Randnummer 1
Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Randnummer 2
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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