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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 16.08.2010 – 1 BvR 1750/09

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unterlassung der Veröffentlichung von Lehrerbewertungen im Internet - spickmich.de
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100816.1bvr175009
Normenkette
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1004 BGB, § 823 BGB, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

Randnummer 1

Von einer Begründung wird gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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