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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.01.2023 – 1 BvR 1661/21

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung (Berliner Neutralitätsgesetz - Kopftuchverbot für Lehrkräfte)
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230117.1bvr166121
Normenkette
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 1 AGG, § 8 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 2 VerfArt29G BE 2005

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

§ 2 VerfArt29G BE 2005

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

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