Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.01.2023 – 1 BvR 1661/21
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung (Berliner Neutralitätsgesetz - Kopftuchverbot für Lehrkräfte)
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230117.1bvr166121
- Normenkette
- § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 1 AGG, § 8 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 2 VerfArt29G BE 2005
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Zitierte Vorschriften
§ 2 VerfArt29G BE 2005
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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„Was hat BVerfG in 1 BvR 1661/21 entschieden?“