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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.03.2022 – 1 BvR 1655/21

Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220314.1bvr165521
Normenkette
§ 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO

Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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