Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.03.2022 – 1 BvR 1655/21
Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220314.1bvr165521
- Normenkette
- § 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO
Tenor
Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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„Was hat BVerfG in 1 BvR 1655/21 entschieden?“