Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 05.11.2020 – 1 BvR 1643/19
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- Spruchkörper
- 1. Senat 3. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201105.1bvr164319
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
Randnummer 1
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.
Randnummer 2
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Randnummer 3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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