Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.03.2022 – 1 BvR 125/22
- Spruchkörper
- 1. Senat 3. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220324.1bvr012522
- Normenkette
- § 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO
Tenor
Die offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 werden dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Randnummer 4 Zeile 2 der Name "Christ" durch den Namen "Ott" ersetzt wird, in Randnummer 5 Zeile 1 anstelle "Richterinnen" das Wort "Richterin" eingefügt wird, in Randnummer 5 Zeile 2 "Ott und" gestrichen, "den" durch "die" ersetzt und nach "Richter" "Christ und" eingefügt wird.
Gründe
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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