Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 18.05.2020 – 1 BvQ 51/20

Ablehnung eines Eilantrags gegen die Rücknahme einer straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Betrieb eines Schankvorgartens im Gehwegbereich - offensichtlich fehlende Erfolgsaussichten in der Hauptsache
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200518.1bvq005120
Normenkette
§ 32 Abs 1 BVerfGG

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zurückzuweisen, weil eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde auf Grundlage des Vorbringens des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Randnummer 2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Zitierte Vorschriften

Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BVerfG in 1 BvQ 51/20 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten