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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht

BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 13.12.2021 – 1 BvQ 113/21

Erfolgloser Eilantrag gegen "3G-Pflicht" im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie im Luftverkehr (§ 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.11.2021) - unzureichende Antragsbegründung - Tenorbegründung
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211213.1bvq011321
Normenkette
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG vom 22.11.2021

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt ist noch, dass eine zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.

Gründe

Randnummer 1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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