Rechtsprechung · Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 13.12.2021 – 1 BvQ 113/21
Erfolgloser Eilantrag gegen "3G-Pflicht" im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie im Luftverkehr (§ 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.11.2021) - unzureichende Antragsbegründung - Tenorbegründung
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20211213.1bvq011321
- Normenkette
- § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG vom 22.11.2021
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt ist noch, dass eine zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.
Gründe
Randnummer 1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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