Rechtsprechung · Bundespatentgericht
BPatG, Beschluss vom 17.11.2011 – 3 Ni 37/08 (EU)
- Spruchkörper
- 3. Senat
- Normenkette
- § 147 ZPO, § 3 Abs 1 Nr 4 PatKostG, § 2 Abs 2 PatKostG
Leitsatz
Verfahrensgebühren bei Klageverbindung
Die vor der Verbindung mehrerer Nichtigkeitsklagen (§ 147 ZPO) mit der Einreichung der einzelnen Nichtigkeitsklagen jeweils fällig gewordenen und gezahlten Verfahrensgebühren (pro Klage 4,5-fach unter Verweis auf das GKG vom Streitwert abhängig) werden nicht nachträglich aufgrund der Prozessverbindung erlassen oder ermäßigt. Erst ab dem Verbindungsbeschluss fallen Gerichtsgebühren nur noch einfach an.
Zitierte Vorschriften
Außerdem: § 2 PatKostG, § 3 PatKostG
Amtliche Veröffentlichung der Entscheidung Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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