Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 26.01.2021 – X ZB 8/20

Spruchkörper
10. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Rechtsbeschwerdeführers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerdeinstanz wird abgelehnt.

Gründe

Randnummer 1

I. Der Rechtsbeschwerdeführer ist Inhaber des Gebrauchsmusters 89 16 172. Auf Antrag der Rechtsbeschwerdegegnerin hat das Patentamt nach Ablauf der Schutzdauer festgestellt, dass das Schutzrecht von Anfang an unwirksam gewesen ist.

Randnummer 2

Dagegen hat der Rechtsbeschwerdeführer Beschwerde eingelegt und beantragt, ihm für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe zu gewähren. Das Patentgericht hat den Antrag mangels Erfolgsaussicht in der Hauptsache zurückgewiesen.

Randnummer 3

Der Rechtsbeschwerdeführer hat die an dem Zurückweisungsbeschluss beteiligten Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Das Patentgericht hat das Gesuch als unbegründet zurückgewiesen.

Randnummer 4

Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Patentgericht ein erneutes Ablehnungsgesuch des Rechtsbeschwerdeführers verworfen.

Randnummer 5

Der Rechtsbeschwerdeführer wendet sich gegen diesen Beschluss und beantragt, ihm für die Rechtsbeschwerdeinstanz Verfahrenskostenhilfe zu gewähren und einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt, hilfsweise einen Notanwalt beizuordnen.

Randnummer 6

II. Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist abzulehnen, da die beabsichtigte Rechtsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 21 Abs. 2 GebrMG, § 138 Abs. 1 PatG, § 114 Abs. 1 ZPO).

Randnummer 7

Nach § 18 Abs. 4 und 1 GebrMG findet die Rechtsbeschwerde nur gegen einen Beschluss statt, durch den über eine Beschwerde gegen einen Beschluss der Gebrauchsmusterstelle oder der Gebrauchsmusterabteilungen entschieden worden ist (vgl. dazu auch Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl. (2020), § 100 PatG Rn. 8 f.; § 18 GebrMG Rn. 14).

Randnummer 8

Diese Voraussetzungen liegen nicht vor.

Zitierte Vorschriften

Außerdem: § 18 GebrMG, § 21 GebrMG

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in X ZB 8/20 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten