Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 07.02.2006 – X ZB 34/05
- Spruchkörper
- 10. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde des Sachverständigen Dr. B. gegen den Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 11. August 2005 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Gründe
Zitierte Vorschriften
Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.
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Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:
„Was hat BGH in X ZB 34/05 entschieden?“