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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 05.12.2023 – X ZA 6/23

Spruchkörper
10. Zivilsenat
ECLI
ECLI:DE:BGH:2023:051223BXZA6.23.0

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Gründe

Randnummer 1

Der Antragsteller hat Prozesskostenhilfe für eine Patentverletzungsklage beantragt. Das Landgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers ist erfolglos geblieben.

Randnummer 2

Der nunmehr gestellte Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet, weil ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Randnummer 3

Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung ist gemäß § 574 Abs. 1 ZPO nur dann zulässig, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist oder das Beschwerdegericht das Rechtsmittel zugelassen hat. Keine dieser Voraussetzungen liegt im Streitfall vor.

Randnummer 4

Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz für diese Konstellation nicht vor.

Bacher | | Hoffmann | | Deichfuß

| Marx | | Crummenerl |

Zitierte Vorschriften

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