Zum Inhalt springen
Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 31.05.2005 – VIII ZR 192/04

Spruchkörper
8. Zivilsenat

Tenor

Das Urteil vom 6. April 2005 wird im Rubrum dahin berichtigt, daß an der mündlichen Verhandlung und am Erlaß des Urteils die Richter Dr. Beyer als Vorsitzender und die Richter Ball, Wiechers, Dr. Wolst sowie die Richterin Hermanns beteiligt waren.

Gründe

Bei dem Fehlen des Namens des Richters Wiechers handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die von Amts wegen zu berichtigen war (§ 319 Abs. 1 ZPO).

Zitierte Vorschriften

Wortlaut aus der amtlichen Veröffentlichung des Gerichts. Leitsätze des Gerichts, keine Leitsätze oder Anmerkungen von Verlagen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest zitiert Ihre KI Entscheidungen im amtlichen Wortlaut, nicht aus dem Gedächtnis. Zum Beispiel:

„Was hat BGH in VIII ZR 192/04 entschieden?“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten