Rechtsprechung · Bundesgerichtshof
BGH, Beschluss vom 31.05.2005 – VIII ZR 192/04
- Spruchkörper
- 8. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil vom 6. April 2005 wird im Rubrum dahin berichtigt, daß an der mündlichen Verhandlung und am Erlaß des Urteils die Richter Dr. Beyer als Vorsitzender und die Richter Ball, Wiechers, Dr. Wolst sowie die Richterin Hermanns beteiligt waren.
Gründe
Bei dem Fehlen des Namens des Richters Wiechers handelt es sich um eine offenbare Unrichtigkeit, die von Amts wegen zu berichtigen war (§ 319 Abs. 1 ZPO).
Zitierte Vorschriften
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