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Zitierfest

Rechtsprechung · Bundesgerichtshof

BGH, Beschluss vom 24.10.2002 – VII ZR 4/00

Spruchkörper
7. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Beklagten und Wiederklägerin auf Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt.

Gründe

Nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO kommt eine Gewährung von Prozeßkostenhilfe für die beklagte GmbH nur in Betracht, wenn die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwider liefe. Dies ist hier nicht der Fall.

Zitierte Vorschriften

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